Die Inhalte unserer Arbeit


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Fundierte Beobachtung der Ausgangssituation,
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Positiver und verlässlicher Beziehungsaufbau,
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Orientierung bei der zeitlichen und räumlichen Organisation des Unterrichtes,
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Orientierung innerhalb der Schulstrukturen,
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Aufmerksamkeitslenkung während des Unterrichts,
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Unterstützung zu einem Regelverständnis bieten,
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Integration in die Klassengemeinschaft,
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Umgang mit Arbeitsmaterialien,
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Unterstützung des Kindes in seiner Selbständigkeit,
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Begleitung von Unterrichtsvorhaben wie Sportunterricht, Ausflügen, Schwimmunterricht (außerhalb des Wassers)
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Ermutigung und Unterstützung zur aktiven Teilnahme am Unterricht
Wir begleiten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung gemäß den Vorgaben der jeweils geltenden Leistungsvereinbarungen mit dem zuständigen öffentlichen Träger.
Nach dem ersten Hilfeplangespräch läuft die Schulbegleitung in der Regel für ein halbes Jahr mit dem Stundenumfang, welcher im Erstgespräch festgelegt wurde.
In der Zeit hat der Schulbegleiter folgende Aufgaben:
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Unterstützung des Schülers bei alltäglichen Anforderungen, die den sozialen, emotionalen, kommunikativen und organisatorischen Bereich betreffen sowie Entwicklung von entsprechenden Strukturen
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Strukturierungshilfe bei der Umsetzung von Lerninhalten
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Emotionale Unterstützung des Schülers und dadurch Erhöhung der individuellen Belastbarkeit
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Zeitliche und räumliche Orientierungshilfe
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Bei Bedarf Gestaltung und Strukturierung von Pausen und freien Unterrichtszeiten
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Schaffen von Rückzugsmöglichkeiten
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Ruhephasen ermöglichen und begleiten
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Erkennen der persönlichen Stärken und Schwächen zur Entwicklung von Autonomisierungsstrategien
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Unterstützung zur Vermeidung von selbstverletzendem Verhalten durch Aufzeigen und Einüben alternativer Handlungsmöglichkeiten
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Erlernen von Kontaktaufbau und-pflege mit Mitschülern und Erwachsenen
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Erlernen von Handlungsstrategien zur Konfliktlösung
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Krisenmanagement: Eine Krise angemessen und nach Möglichkeit durch den Einsatz eigener Kompetenzen bewältigen lernen
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Im begründeten Einzelfall Begleitung des Schulweges
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Angemessene Begleitung von Praktikumsphasen/ besonderen Schulveranstaltungen
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Auffangen von Verweigerungshaltung und produktive Umleitung
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Hilfestellung bei der Zusammenarbeit mit Mitschülern; Unterstützung bei Partner- und Gruppenarbeiten mit dem Ziel der Eingliederung in den Klassenverband
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Autonomisierung des Schülers mit dem Ziel der selbstständigen Bewältigung des Schulalltags
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Kooperation mit den Lehrkräften
Rechtliche Grundlagen der Schulbegleitung Am 26. März 2009 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterschrieben und damit den Vorgaben über einen diskriminierungsfreien Zugang zu inklusiver Bildung (Art. 24 BRK) zugestimmt. Dort heißt es: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken; b) Menschen mit Behinderung ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; c) Menschen mit Behinderung zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.“ Die Schulbegleitung ist ein Mittel, um dieses Menschenrecht Inklusion im besonderen Teilhabefeld Schule umzusetzen. Die Schulbegleitung ist eine Form der ambulanten Jugendhilfe und findet in der Schule während des Unterrichts, den Pausen und teilweise auch in anderen Betreuungsangeboten der Schule statt. Sie kann zusätzlich auch den Schulweg und außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schule, wie zum Beispiel Klassenfahrten beinhalten. Einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe in Form von Schulbegleitung haben Kinder und Jugendliche mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung oder mit Sinnesbeeinträchtigungen, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. In diesem Sinne kann Schulbegleitung im Rahmen des § 35a SGB VIII Kindern und Jugendlichen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung die Teilhabe an Bildung insbesondere an allgemeinen Schulen ermöglichen. Schulbegleitung kann auch durch Eltern oder Erziehungsberechtigte als Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII in Anspruch genommen werden. Weiterhin haben Kinder mit körperlicher, geistiger oder mehrfacher Beeinträchtigung nach §§ 75, 112 S.1 Nr. SGB IX Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung.